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VGH Bayern, 09.10.2003 - 1 ZB 01.1513 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baugenehmigung für den Umbau eines Lagers in eine Spielhalle und für eine Werbeanlage; Antrag auf Zulassung der Berufung; Besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache
- Wolters Kluwer
- Judicialis
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; BauGB § 30 Abs. 1; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.03.2001 - M 11 K 00.2859
- VGH Bayern, 09.10.2003 - 1 ZB 01.1513
- VGH Bayern, 06.07.2005 - 1 B 01.1513
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86
Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 1 ZB 01.1513
Die Gemeinden dürfen nicht mit den Mitteln der Bauleitplanung eine eigene "Spielhallenpolitik" betreiben, indem sie diese Einrichtungen unabhängig von Erwägungen der Bodennutzung allgemein, etwa zum Jugendschutz oder aus Vorsorge gegen die Förderung oder Ausbreitung der Spielleidenschaft, für ihr Gemeindegebiet ausschließen (BVerwG vom 22.5.1987 E 77, 308/312 = NVwZ 1987, 1072/1073). - VGH Bayern, 06.07.2005 - 1 B 01.1513
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle in einem Gewerbegebiet
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2003 - 1 ZB 01.1513
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 B 01.1513 fortgesetzt.